Die Fahrrad Werkstatt
 
                                               

Diese Seite ist im Umbau, 

letzte Bearbeitung heute Dienstag 22-10-2024

DIE FAHRRAD WERKSTATT 
IST AM HEUTIGEN
DIENSTAG
VON
1100 BIS 1700
GEÖFFNET
!!!!!!!
Am Mittwoch den 23-10-24
ist die Fahrrad Werkstatt
erst ab
1200
geöffet
!!!!!!!

Haben Sie ein defektes Fahrrad
oder Fragen dazu,
kommen Sie einfach vorbei, 
wir gucken uns gemeinsam das Problem an
und klären die weitere Vorgehensweise.
oder 
schicken Sie mir gerne im Vorfeld 
eine @-mail
an:
info@die-fahrrad-werkstatt.com



Die Fahrrad Werkstatt

Hauptstrasse 73

26122 Oldenburg

0441-18017593

https://www.die-fahrrad-werkstatt.com

info@die-fahrrad-werkstatt.com

Mo - Do : 11:00 bis 17:00 Fr: 11:00 bis 16:00

OberWichtig !

Aufgrund von Versicherungsauflagen, dürfen am Wochenende keine Kundenfahrräder in der Werkstatt sein. Abholmöglichkeit Freitags bis 16:00. Sollten Fahrräder nicht abgeholt werden, werden sie über das Wochenende bei einer Fremdfirma "kostenpflichtig für 18.-€/Tag plus Transport" eingelagert.

Wichtig !

Gibt es Probleme mit der Nabenschaltung z.B. von SACHS oder SRAM? Egal ob 3-Gang / 5 Gang oder 7-Gang, es gibt bestimmt eine Lösung die Schaltung wieder instandzusetzen, oder schlimmstenfalls auszutauschen. Auch bei Fragen bzgl. anderer Schaltsysteme stehe ich gerne mit "Rat und ggf. Tat" zur Verfügung

Einzig die Instandsetzung von hydraulischen Scheibenbremssystemen, die Elektronik von E-Bikes und die Batterien von E-Bikes können in der Fahrrad Werkstatt aufgrund von fehlender Hardware, Software und Knowhow nicht instandgesetzt werden.  

Bei FRAGEN:
kommen Sie vorbei und wir gucken uns gemeinsam das Problem an. 
Falls das nicht so einfach möglich ist, kontakten Sie mich gerne per @-mail  
........info(et)die-fahrrad-werkstatt.com......


Haben Sie einen Termin für eine Reparatur oder Inspektion, denken Sie bitte dran:

Um gute Einstell.- bzw. Reparaturarbeiten durchführen zu können, sollte das "Zureparierende" sauber sein.
Da eine Reinigung sehr Zeitaufwendig somit Kostenintensiv und in der "Fahrrad Werkstatt"
aufgrund  von Umweltschutzvorschriften nicht durchführbar ist (oelhaltiges Wasser ist Sondermüll und darf nicht ins Abwasser gekippt werden !!!! ) bzw. Reinigungs.- und Putzaufträge in der Fahrrad Werkstatt nicht in Auftrag gegeben werden können, bitte ich Sie ein "sauberes" Fahrrad bei einem Reparatur.- bzw. Inspektionstermin abzugeben.
Ausgenommen hiervon sind natürlich Fahrräder die eine "Pannen" haben !

Auch WICHTIG !!! Fahrräder an denen die Reparaturarbeiten abgeschlossen sind und die zur Abholung bereit stehen, sollten aufgrund von Versicherungsauflagen,

Freitags bis 16:00 abgeholt werden können.


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und bitte denken sie an den Abholtermin ihres Fahrrades........
Die Fahrrad Werkstatt ist keine kostenlose bewachte Parkmöglichkeit !!!
Aus gegebenem Anlass und begrenzter Stellmöglichkeit, moechte ich hier auf die aushängenden AGB's, insbesondere Abschnitt 8.4 hinweisen !
8.      Kauf und Reparatur
8.4.
Überschreitet der Kaufende bzw. Kunde im Rahmen eines Serviceauftrages, den vereinbarten Abholungstermin des Servicegegenstandes ohne schriftliche Sonderabsprache um mehr als 2 Tage, so wird ab dem dritten Tag nach dem vereinbarten Abholungstermin eine Aufbewahrungsgebühr von 5,00 € pro Tag erhoben und auch die Haftung für Beschädigung und Verlust ist nach Ablauf dieser Frist auf Vorsatz beschränkt.

Ab dem 30. Tag der Terminüberschreitung zur Abholung des im Serviceauftrag vereinbarten Gegenstandes, wird die Abholung fortlaufend in Abständen von einer Woche telefonisch bzw. per SMS angemahnt. Ist nach der dritten Anmahnung keine weitere schriftliche Vereinbarung getroffen bzw. der Gegenstand nicht abgeholt worden, so geht der Gegenstand (durch Handschenkung bzw. durch bloße Einigung nach § 929 Satz 2 BGB) in das Eigentum der Fahrrad-Werkstatt über.
Sonderabsprachen zur Außerkraftsetzung dieser Klausel bedürfen der schriftlichen Form auf dem Serviceauftrag.
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Besonderes

---Ab sofort ist auch das Abholen eines nicht fahrbereiten Fahrrades nach Absprache und gegen Gebühr ab 25.- € pro Weg innerhalb von Oldenburg moeglich. Ausserhalb von Oldenburg richtet sich die Gebühr nach Entfernung bzw. Absprache.


---Es besteht die Möglichkeit der Anmietung eines Fahrradträgers für die
Anhängerkupplung