Die Fahrrad Werkstatt
 
                                               

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letzte Bearbeitung heute Dienstag 16-04-2024

DIE FAHRRAD WERKSTATT
ist am 16-04-2024 von 1100 bis 1700 geoeffnet !!!!




Die Fahrrad Werkstatt

Hauptstrasse 73

26122 Oldenburg

0441-18017593

https://www.die-fahrrad-werkstatt.com

info@die-fahrrad-werkstatt.com

Mo-Fr 1100 bis 1700

Wichtig !

Gibt es Probleme mit der Nabenschaltung z.B. von SACHS oder SRAM? Egal ob 3-Gang / 5 Gang oder 7-Gang, es gibt bestimmt eine Loesung die Schaltung wieder instandzusetzen, oder schlimmstenfalls auszutauschen. Auch bei Fragen bzgl. anderer Schaltsysteme stehe ich gerne mit "Rat und ggf. Tat" zur Verfuegung

Einzig die Instandsetzung von Scheibenbremssystemen, die Elektronik von E-Bikes und Batterien von E-Bikes koennen in der Fahrrad Werkstatt nicht instand gesetzt werden.  

Bei FRAGEN:
kommen Sie vorbei und wir gucken uns gemeinsam das Problem an. 
Falls das nicht einfach so moeglich ist, kontakten Sie mich einfach per @-mail  
........info(et)die-fahrrad-werkstatt.com......


Haben Sie einen Termin fuer eine Reparatur oder Inspektion, denken Sie bitte dran:

Um gute Einstell.- bzw. Reparaturenarbeiten durchfuehren zu koennen, sollte das "Zureparierende" sauber sein.
Da eine Reinigung sehr Zeitaufwendig somit Kostenintensiv und in der "Fahrrad Werkstatt"
aufgrund  von Umweltschutzvorschriften nicht durchfuehrbar ist (oelhaltiges Wasser ist Sondermuell und darf nicht ins Abwasser gekippt werden !!!! ) bzw. Reinigungs.- und Putzauftraege in der Fahrrad Werkstatt nicht in Auftrag gegeben werden koennen, bitte ich Sie ein "sauberes" Fahrrad bei einem Reparatur.- bzw. Inspektionstermin abzugeben.
Ausgenommen hiervon sind natuerlich Fahrraeder die eine "Pannen" haben !

Auch WICHTIG !!! Fahrraeder an denen die Reparturarbeiten abgeschlossen sind und die zur Abholung bereit stehen, sollten aufgrund von Versicherungsauflagen,

Bis Freitags 16:45 abgeholt werden koennen.


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und bitte denken sie an den Abholtermin ihres Fahrrades........
Die Fahrrad Werkstatt ist keine kostenlose bewachte Parkmöglichkeit !!!
Aus gegebenem Anlass und begrenzter Stellmoeglichkeit, moechte ich hier auf die aushängenden AGB's, insbesondere Abschnitt 8.4 hinweisen !
8.      Kauf und Reparatur
8.4.
Überschreitet der Käufer bzw.Kunde im Rahmen eines Serviceauftrages, den vereinbarten Abholungstermin des Servicegegenstandes ohne schriftliche Sonderabsprache um mehr als 2 Tage, so wird ab dem dritten Tag nach dem vereinbartem Abholungstermin eine Aufbewahrungsgebühr von 5,00 € pro Tag erhoben und auch die Haftung für Beschädigung und Verlust ist nach Ablauf dieser Frist auf Vorsatz beschränkt
Ab dem 30. Tag der Terminüberschreitung zur Abholung des im Serviceauftrag vereinbarten Gegenstandes, wird die Abholung fortlaufend in Abständen von einer Woche telefonisch bzw. per SMS angemahnt. Ist nach der dritten Anmahnung keine weitere schriftliche Vereinbarung getroffen bzw. der Gegenstand nicht abgeholt worden, so geht der Gegenstand (durch Handschenkung bzw. durch bloße Einigung nach § 929 Satz 2 BGB) in das Eigentum der Fahrrad-Werkstatt über.
Sonderabsprachen zur Außerkraftsetzung dieser Klausel bedürfen der schriftlichen Form auf dem Serviceauftrag.
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Besonderes

---Ab sofort ist auch das Abholen eines nicht fahrbereiten Fahrrades nach Absprache und gegen Gebühr ab 25.- € pro Weg innerhalb Oldenburg moeglich. Ausserhalb Oldenburgs nach Entfernung bzw Absprache


---Es besteht die Möglichkeit der Anmietung eines Fahrradträgers für die
Anhängerkupplung